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Informationen zur Ganztagsbetreuung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!
 
Unten angeführt finden Sie alle notwendigen Informationen zum Thema Ganztagsbetreuung in der Offenen Volksschule "An der Lobau".


Richtlinien der Ganztagsbetreuung

Der Besuch des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen bedarf einer Anmeldung.
  1. Die Anmeldung kann sich auf alle Schultage oder auf einzelne Tage einer Woche beziehen (mindestens 3 Betreuungstage pro Woche)
  2. Die Anmeldung gilt für das betreffende Unterrichtsjahr
  3. Während des Unterrichtsjahres kann eine Abmeldung vom Betreuungsteil am Ende des Semesters erfolgen (spät. 3 Wochen vor Ende des ersten Semesters)
Änderung der Betreuungstage und Betreuungszeiten
  1. Änderung der Betreuungstage nur in begründeten Ausnahmefällen. Das Formular zur Änderung der Betreuungstage finden Sie im Formularständer der Nachmittagsbetreuung im Eingangsbereich und auf unserer Homepage.
    Änderungen die uns bis zum 15. eines Monats bekannt gegeben werden, werden ab dem Folgemonat berücksichtigt (Bsp.: Abgabe des Formulars am spät. 
    15. November = Wirksamkeit 1. Dezember). Die vollständig ausgefüllten Formulare sind  im Postkasten der Freizeitleitung im Eingangsbereich zu deponieren, oder Ihrem Kind in das Mitteilungsheft für die Freizeitpädagog/innen mitzugeben.
  2. Änderung der Abholzeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich schriftlich bei den Freizeitpädagog/innen zulässig.
Wichtiger Hinweis für die 1. Schulwoche:
In der ersten Schulwoche ist eine Änderung der Betreuungstage für das aktuelle Monat möglich. Auf dieser sind sowohl die Betreuungstage, als auch die Entlassungszeiten vermerkt. Falls Sie Änderungen der Betreuungstage bzw. Entlassungszeiten vornehmen wollen, können Sie dies auf Ihrer Kopie ändern und am 2. Schultag in das Postfach der Freizeitleitung im Eingangsbereich werfen, oder Ihrem Kind in das Mitteilungsheft für die Freizeitpädagog/innen mitgeben.        Achtung: Diese Änderungen können aber erst ab der 2. Schulwoche berücksichtigt werden.

Abholzeiten

Grundsätzlich beinhaltet die Nachmittagsbetreuung mindestens 1 Stunde Mittagessen und 1 Stunde Lernzeit. Diese 2 Stunden sind verpflichtend. Das bedeutet, dass der Schüler frühestens nach diesen 2 verpflichtenden Stunden abgeholt werden kann.

   Beispiel 1:  Ende der Unterrichtszeit: 11:55 Uhr - früheste Abholzeit: 13:55 Uhr    
 
   Beispiel 2:  Ende der Unterrichtszeit: 12:55 Uhr -  früheste Abholzeit 14:55 Uhr      
                                      
Im Anschluss wird von den Freizeitpädagog/innen ein Nachmittagsprogramm angeboten.

Mögliche Abholzeiten:  
                                                                          13:55 Uhr    14:55 Uhr    15:55 Uhr

Ab 16:00 Uhr können Sie Ihr Kind im 1/4-Stunden Takt abholen: 
                                                           
                                                                         16:15 Uhr    16:30 Uhr   16:45 Uhr    17:00 Uhr    17:15 Uhr    17:30 Uhr


Ihr Kind wird zu den von Ihnen angegebenen Zeiten von den Freizeitpädagog/innen zum Schultor gebracht. Wir bitten Sie höflichst um Pünktlichkeit. Ein Abholen aus der Gruppe ist NICHT möglich.


Verrechnung

1. Betreuungsbeitrag
Die Festsetzung des Betreuungsbeitrages erfolgt jährlich Ende März/Anfang April für das kommende Schuljahr. Aktuell (Schuljahr: 2024/25) belaufen sich die Kosten für die Betreuung pro Tag bei 7,40€. Das Mittagessen ist kostenlos. 

Wichtiger Hinweis: Betreuung und Mittagessen können nur gemeinsam in Anspruch genommen werden!


2. Ermäßigung und Bemessungsgrundlage
Die Berechnung der Bemessungsgrundlage erfolgt bei den Wiener Kindergärten (MA 10) - Berechnungsstelle Ermäßigung schulische Tagesbetreuung:      

  16., Wilhelminenstraße 93; Tel.: +431 277 55 55; E-Mail: bst@ma10.wien.gv.at

Das Antragsformular für die Ermäßigung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage "Formulare". Diese sind ausnahmslos in Eigenverantwortung im Postkasten der Freizeitleitung abzugeben, oder Ihrem Kind in das Mitteilungsheft für die Freizeitpädagog/innen mitzugeben. Wir empfehlen eine Kopie anzulegen und diese eigenständig aufzubewahren.


3. Mahnwesen
Bei Nichtbezahlung wird 20 Tage nach Fälligkeit eine Mahnung durch die MA 6 an die zahlungsverpflichtende Person und an die Schule versendet.
Wichtiger Hinweis: Es fallen Mahnspesen an. Der Nachweis einer durchgeführten Zahlung muss erbracht werden. Kontoauszug notwendig!
Wenn trotz Mahnung Rückstände für mehr als 3 Monate angefallen sind, wird der Schüler/die Schülerin von der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen.

Speisepläne

Die Speisepläne werden sowohl am Infoboard der Nachmittagsbetreuung (Eingangsbereich) als auch auf unserer Homepage zu Einsichtnahme ausgehängt. Diese werden von den Ernährungsberater/innen des Lieferanten MAX-Catering im Sinne des Kriterienkatalogs, nach den neuen Erkenntnissen der Ernährungswissenschaft und dem Grundgesetz der Ausgewogenheit erstellt.

Zur Auswahl stehen:
  • normales Menü
  • vegetarisches Menü
  • laktosefreies Menü
  • glutenfreies Menü
Das Essen wird jeweils dienstags für die kommende Woche bestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Abbestellen nicht mehr möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit im Krankheitsfall das Menü abzuholen (Gefäße werden NICHT bereitgestellt).